3. Nach der Gründung

HeissluftballonUnternehmen und Freiberufler die höchstens 5 Jahre am Markt tätig sind erhalten bis 90 % Zuschuss für die Kosten eines Beraters, der Sie nach der Existenzgründung begleitet und in allen wirtschaftlichen Fragen berät.

Ich informiere und berate Sie gerne nach erfolgter Gründung im Rahmen des Projektes: Gründercoaching Deutschland der KFW Bank. Sie erhalten individuelle Beratung und Planung aus erfahrener Hand mit Ihrer Mitwirkung und Zustimmung zu:

  • Marketingkonzept/-plan
  • Programmierung/Anwendungsberatung
  • Werbung
  • Onlinemarketing/Onlinewerbung
  • Marktforschung
  • Multimedia-Screen-Design
  • Unternehmensstrategie

Beratername: Elke Siebert
Berater-ID: 22058

 

Was ist Gründercoaching Deutschland?

  • Gründercoaching ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen. Wer wird gefördert? Bereits bestehende Unternehmen, bei denen die Gründung oder Übernahme durch Unternehmensnachfolge zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige Freier Berufe (außer Unternehmensberatung). Insgesamt werden bis zu 6.000 Euro gefördert. mehr

    Die Gründung muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein und der Sitz und Geschäftsbetrieb muss in Deutschland sein.

    Wenn Sie vor Ihrer Existenzgründung arbeitslos waren und bestimmte Leistungen nach dem SGB II oder SGB III beziehen oder bezogen haben, erhalten Sie höhere Zuschüsse. Diese besondere Förderung können Sie innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragen.

 

Ablauf der Antragstellung

  1. Sie wählen Ihren persönlichen Gründercoach aus der KFW Beraterbörse: KfW-Beraterbörse
    Beratersuche > Beraternamen : Elke Siebert
    Berater-ID: 22058

  2. Sie füllen Ihren Antrag online aus: Für Ihren Zuschuss aus dem Programm Gründercoaching Deutschland geben Sie Ihre persönlichen Daten sowie den Namen des Beraters, die voraussichtliche Dauer der Beratung und das voraussichtliche Beraterhonorar in die dafür vorgesehene Antragsplattform im Internet ein.
    Antragsplattform aufrufen

  3. Sie stellen Ihren Antrag: Mit Ihrem ausgefüllten, ausgedruckten Antragsformular gehen Sie zu einem Regionalpartner der KfW, Ihrem ersten Ansprechpartner. Dort stellen Sie Ihre Unternehmen bzw. Ihre Geschäftsidee vor und liefern alle gewünschten Informationen.
    Regionalpartner suchen

  4. Sie schließen den Coachingvertrag ab: Nachdem Ihnen die Zusage der KfW auf Ihren Antrag vorliegt, schließen mit Ihrem Coach einen schriftlichen Vertrag ab. Darin sind die Inhalte des Coachings, die Höhe des Tageshonorars, Dauer und Zeitraum des Coachings genau geregelt.


  5. Abschluss Ihres Coachings: Spätestens 12 Monate nach der Förderzusage der KfW muss das Gründercoaching abgeschlossen sein und Ihr Berater übergibt Ihnen einen schriftlichen Abschlussbericht zum Coaching. Folgende Unterlagen müssen in diesem Zeitraum bei der KfW eingereicht werden:
    • Gesamtrechnung des Gründercoachs
    • Schlussverwendungsnachweis
    • Kontoauszug als Beleg für die Zahlung Ihres Eigenanteils
    • ggf. Bescheinigung des Finanzamts oder Ihres Steuerberaters über fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung
  6. Die Kfw zahlt den Beratungszuschuss an Sie oder direkt an Ihren Coach, wenn eine Abtretungsvereinbarung vorliegt.


Haben Sie Fragen zum Gründercoaching Deutschland oder brauchen Sie Hilfe bei der Antragstellung, dann rufen Sie an und vereinbaren Sie mit mir einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin! Telefon medien Elke Siebert: 0335 / 500 16 40